AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, sowohl für natürliche als auch juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Käufer sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Von diesen Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers bzw. Käufers werden nicht anerkannt. Änderungen oder abweichende Regelungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung wirksam.

3. Alle angegebenen Maße sind ca.-Außenmaße. Toleranzen (auch hinsichtlich der Farbe) sind möglich, da es sich um Handarbeit handelt.
Eine Haftung oder Garantie für die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Daten kann daher nicht übernommen werden. Des Weiteren behält sich die Firma Falker Handels- und Genusswelten GmbH das Recht vor, Änderungen, Ergänzungen sowie Löschungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
Alle Produkte sind außerhalb der Reichweite von Kindern fernzuhalten.

II. Lieferbedingungen

1. Für den konkreten Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das von uns erstellte schriftliche Angebot maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Falker Handels- und Genusswelten GmbH.

2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller/Käufer gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

3. Die Lieferfrist verlängert sich im Falle höherer Gewalt oder bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter-Lieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen.

4. Bestellungen können jederzeit in Teillieferungen erfüllt werden.

5. Durch Verzögerungen bei Erbringung der Leistung geraten wir dann nicht in Verzug, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers/Bestellers, Transportmittel und-Weg werden durch uns bestimmt (wir sind nicht für die Wahl der schnellsten oder günstigsten Möglichkeit verantwortlich), es sei denn, es wurde im Vorfeld eine andere Regelung zu den Lieferbedingungen schriftlich vereinbart.

7. Die Versandkosten betragen für den Inlandsversand:
Pakete bis 2 kg 5,95 EUR
Pakete bis 4 kg 7,95 EUR
Pakete bis 6 kg 8,95 EUR
Pakete bis 8 kg 9,95 EUR
Pakete bis 31,5 kg 11,95 EUR

Lieferung per Nachnahme: 8,00 EUR zzgl. der. o.g. Versandkosten.

8. Nach Erhalt ist die Ware sofort auf Vollständigkeit, Beschädigung und Bruch zu überprüfen. Die Mängel sind gegenüber dem Frachtführer sofort bei Annahme auf dem Frachtbrief geltend zu machen und dies auch vom Fahrer unterzeichnen zu lassen. Ohne Unterschrift des Fahrers bzw. Paketboten wird ein Schaden nicht anerkannt.

9. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonstigen Versendungsbeauftragten auf den Käufer/Besteller über, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Firmensitzes, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt und ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt.
Verzögert sich der Versand oder die Annahme der Waren aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Bei Abholung geht die Gefahr beim Verlassen unseres Firmengeländes auf den Käufer über.

Die genannten Bedingungen gelten auch für den Fall von Teillieferungen.

10. Die Rücknahme der gelieferten Ware erfolgt nur in Ausnahmefällen und ausschließlich auf Kosten und Risiko des Bestellers/Käufer nach schriftlicher Zustimmung durch uns. Sonderanfertigungen sind generell von der Rücknahme ausgeschlossen. Wir behalten uns die Wahl vor, aus Rücknahmen resultierende Gutschriften zu erstatten oder mit weiteren Lieferungen zu verrechnen.

III. Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise sind Nettopreise in € (Euro).
Bei Rechnungsstellung wird die Mehrwertsteuer in ihrer jeweils gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. Kosten für Versand und Verpackung, gegebenenfalls Zoll und Transportversicherung sowie sonstige, mit der Auslieferung verbundenen Kosten (z.B. für die Erstellung behördlicher vorgeschriebener Zertifikate) trägt der Besteller/Käufer.

2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach die Preise bis zur Fertigstellung der Lieferung, die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Käufer/Besteller ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.

3. Unsere Forderung wird mit Zugang der Rechnung fällig. Der Besteller/Käufer gerät mit Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung auch ohne Mahnung mit der Zahlung in Verzug. In diesem Fall berechnen wir Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Käufer ein Unternehmen, berechnen wir 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weiterhin können wir bei Zahlungsverzug die gesamte Restschuld fällig stellen.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Besteller/Käufer nicht berechtigt, Abzüge vorzunehmen. Insoweit gelten die Bestimmungen in der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. unseres schriftlichen Angebotes. Bei Bankeinzug 7 Tage nach Rechnungsdatum gewähren wir 3 % Skonto. Für, von der Bank nicht eingelöste Lastschriften, berechnen wir eine Gebühr von 10,00 €.
Bei Neukunden behalten wir uns vor, per Vorkasse zu versenden. Hierbei gewähren wir ebenso 3 % Skonto.

4. Gegen unsere Forderung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Gleiches gilt hinsichtlich der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Der Besteller/Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Die Abtretung von Forderungen gegen uns durch den Besteller/Käufer ist ausgeschlossen.

5. Schecks oder Wechsel werden nur in Einzelfällen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Die Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Zahlungen gelten erst nach erfolgter Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung der aus der Bestellung entstandenen Forderung vor.

2. Der Käufer/Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller/Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller/Käufer wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

4. Der Käufer/Besteller tritt schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung gemäß Ziff. 3. entstehenden Forderungen und Nebenrechte in voller Höhe bzw. in Höhe des jeweiligen Miteigentums zur Sicherung unserer Ansprüche an uns ab.

5. Der Besteller/Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller/Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung der Forderung ist der Besteller/Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller/Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

V. Gewährleistung

1. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Mängel, die später geltend gemacht werden, können nicht anerkannt werden.

Liegt ein verdeckter Mangel vor, so ist dieser unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens jedoch 10 Tage nach Bekanntwerden, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchung- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Beanstandete Lieferungen sind sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit Einverständnis durch uns erfolgen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl, Gutschrift oder nach Erfüllung durch Lieferung mangelfreier Ware. Sofern eine nach Erfüllung zweimal fehlschlägt, stehen dem Besteller/Käufer alle übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Ist der Käufer/Besteller ein Verbraucher, steht das Wahlrecht nicht uns zu, sondern dem Käufer/Besteller. In diesem Fall sind wir aber berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten umsetzbar ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne größere Nachteile für den Verbraucher bleibt.

VI. Datenschutz

Wir beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden (Besteller/Käufer) soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses samt vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich oder in unserem berechtigten Interesse ist.
Alle weiteren Datenschutzhinweise, insbesondere die Rechte des Betroffenen, Informationen zur Beschwerdestelle sind unseren Hinweisen zur Datenverarbeitung zu entnehmen.

VII. Verbraucherschlichtung (Hinweis nach Art. 14 Abs. 2 UDR-VO und § 36 VSBG)

Wir sind stets darum bemüht, eventuelle Streitigkeiten aus einem Vertrag einvernehmlich mit unserem Kunden (Besteller/Käufer) zu lösen. Ein enger Kundenkontakt ist uns daher wichtig und wird von uns gepflegt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, diese ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Zuständig wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl (www.verbraucher-schlichter.de).

VIII. Haftung

IX. Widerrufsrecht

X. Gerichtsstand und Erfüllungsort

1.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Falkenstein/Vogtland.

2.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller/Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller/Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

XI. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen bzw. Bedingungen hiervon unberührt.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers/Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.